Reiserecht

Haben Sie Ärger mit Ihrer gebuchten Urlaubsreise?
Waren die Leistungen nicht so, wie versprochen?
Werden Ihnen unberechtigterweise Stornokosten in Rechnung gestellt?
Will Ihr Reiseveranstalter die gebuchte Reise nicht kostenlos stornieren?

In solchen Fällen sollten Sie sich durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vergessen Sie nicht, dass sich bei den Reiseveranstaltern hinter den Begriffen wie "Kundendienstabteilung" oder "Beschwerdemanagement" sehr erfahrene Sachbearbeiter verbergen, die jederzeit mit ihrem Hausanwalt auftretende Probleme erörtern. Damit hier Waffengleichheit herrscht, sollten Sie sich von Anfang an anwaltlich vertreten lassen.

Ich bin seit 1988 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Reiserechts tätig und kann so, als Spezialist im Reiserecht, Ihre Rechte wirkungsvoll, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchsetzen.

Es werden von mir Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet angenommen. Eine persönliche Besprechung in meiner Kanzlei ist nicht unbedingt notwendig. Die Mandatierung und Sachverhaltesschilderung kann deshalb gerne telefonisch, per Fax oder per eMail durchgeführt werden.

Zum Gebiet des Reiserechts zählen:

  • das Reisevertragsrecht / Recht der Pauschalreise
  • das Reisevermittlungsrecht
  • das Recht der Individualreise und
  • das Recht der Reiseversicherungen



Hieraus können folgende Rechte resultieren:
 

  • Minderung des Reisepreises
  • Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
  • Schmerzensgeld wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit
  • Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises
  • Ansprüche auf Aufwendungsersatz


Achtung!
Reiserechtliche Ansprüche müssen unbedingt innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub beim Reiseveranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, sind Sie mit Ihren Rechten ausgeschlossen. Es ist deshalb genau auf die Einhaltung dieser Frist zu achten.


Von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts wurde die Frankfurter Tabelle entwickelt. Sie gibt grobe Anhaltspunkte welcher Minderungsprozentsatz bei Vorliegen von Reisemängeln gerechtfertigt sein kann. Die Tabelle ist allerdings für deutsche Gerichte nicht bindend, sodass sie nur als allgemeiner Anhaltspunkt dienen kann.         

Unannehmlichkeiten, die keine Mängel darstellen bleiben dabei außer Betracht.          

In der Tabelle sind Prozentsätze genannt. Für jeden Mangel sind Prozentsätze vorgeschlagen, die sich aus dem Gesamtreisepreis errechnen. Nicht zum Gesamtreisepreis zählen dabei Versicherungen, Visakosten, Gebühren für Kreditkartenzahlungen.       

Wenn der Mangel einer Reise nur an einzelnen Tagen vorgelegen hat, so ist die Minderung nur anteilig für die betroffenen Tage zu berechnen.

Hier geht’s zur Frankfurter Tabelle. 

Der renommierte Reiserechtler Prof. Dr. Ernst Führich hat in seinem Reiserechtshandbuch die Kemptener Reisemängel-Tabelle entwickelt. Dort sind zahlreiche Urteile zu den verschiedensten Mängeln einer Pauschalreise genannt. Dort ist auch wiedergegeben welche Minderungssätze in diesen Fällen zugesprochen worden sind.

Hier geht’s zur Kemptener Reisemängeltabelle.